I.) Geschäftsbereich Praxismanagement
1. Geltungsbereich
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen zwischen der Agentur beck|waelder und den Auftraggebern, nachstehend „Kunden“ genannt.
b) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
c) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als beck|waelder ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
d) Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Mit Zugang der schriftlichen bzw. mündlichen Auftragsbestätigung des Kunden kommt der Vertrag mit beck|waelder zustande. Für die Wahrung der Schriftform ist im Rahmen der gesamten Vertragsbeziehung vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung eine Erklärung via E-Mail ausreichend. Fernmündliche Vereinbarungen sind schriftlich zu bestätigen. Ein Vertrag gilt auch als zustande gekommen, wenn in beiderseitigem Einverständnis mit der Durchführung der Arbeiten begonnen wurde.
2. Art und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen
a) beck|waelder erbringt diverse Marketing,- Beratungs- und sonstige Dienstleistungen zur Unterstützung von Kunden im Bereich des Praxismanagements. Die konkreten Spezifikationen der jeweiligen vertraglichen Leistung, deren Umfang, Anwendungsgebiete, Rahmenbedingungen, Funktionen, Dokumentationen sowie der Zeit- und Ablaufplan ergeben sich aus der, der jeweiligen Leistung zugrundeliegenden Auftragsbeschreibung.
Ist die Auftragsbeschreibung unzureichend oder ist deren Umfang in bestimmten Fällen zweifelhaft, umfassen die zu erbringenden Leistungen die branchenüblichen Aufgaben, welche notwendig sind, um den vereinbarten Vertragszweck zu erfüllen.
b) Art, Zeit und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Angebot und dem Auftrag bestimmt. beck|waelder ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Es besteht das Risiko der zwischenzeitlichen Verschlechterung. Es gilt das Recht des Dienstleistungsvertrages.
c) Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern zwischen den Parteien nichts anderweitiges ausdrücklich vereinbart wurde.
d) Soweit zwischen beck|waelder und dem Kunden ein reserviertes Stundenkontingent vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde, beck|waelder bis zum Ende der Vertragslaufzeit die Erbringung der Leistungspflicht im vereinbarten Umfang zu ermöglichen. Das reservierte Stundenkontingent ist dabei als der zu erbringende bzw. zu gewährende Leistungsumfang zu verstehen. Verzichtet der Kunde auf die Wahrnehmung der angebotenen Dienstleistung, gilt Ziffer 4 e) der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
e) Nebenabreden oder Abänderungen, die die Art oder den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Schriftform.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt beck|waelder dem Kunden unverzüglich mit.
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
f) Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn beck|waelder eine Frist oder einen Termin ausdrücklich zusagt.
3. Vergütung/Zuschläge für Sonn- und Feiertrage/Reisekosten/Fälligkeit
a) Die Vergütung wird jeweils in dem zugrundeliegenden Angebot/Auftrag festgelegt. Soweit in dem Angebot/Auftrag nicht bereits auf die Mehrwertsteuer hingewiesen wird, ist der Vergütung im Angebot die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
b) Die Leistungen von beck|waelder werden auf Stundenbasis oder als Pauschalhonorar vergütet; maßgeblich sind dabei im ersten Fall die im Rahmen der Auftragserteilung festgelegten Stundensätze. Soweit die Leistungen auf Stundenbasis berechnet werden, errechnet sich das Honorar in 5-Minuten Einheiten.
c) Die vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätze erhöhen sich um 25 %, wenn die Dienstleistung auf Wunsch des Kunden an Wochenenden/Feiertagen erbracht wird.
d) Reisekosten und Spesen sind von dem Kunden zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung wie folgt zu erstatten.
Fahrtkosten PKW werden mit der in der Auftragsbestätigung angegebenen Höhe pro Kilometer berechnet.
Fahrtkosten Bahn werden nach Aufwand weiterberechnet. Mindeststandard: Erste Klasse DB mit Platzreservierung
Flugkosten werden nach Aufwand weiterberechnet. Mindeststandard: Premium Economy oder Business Class, je nach Verfügbarkeit.
Kosten bei Übernachtungen werden nach Aufwand weiterberechnet. Mindeststandard bei Hotels: 4 Sterne Unterkunft
Stornierungskosten bei Flugbuchung/Hotelbuchung
e) Die Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erbringung der Dienstleistung und Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die fällige Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
f) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von beck|waelder anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
4. Stornierung/Stornierungskosten
a) Vereinbarte/reservierte Termine für beck|waelder können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung/Termin kostenfrei schriftlich storniert werden. Dies gilt nicht für vereinbarte wiederkehrende Leistungen (siehe Ziffer 4 d).
b) Zwischen der 6. und 3. Woche vor dem Termin kann der Kunde einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellt beck|waelder dem Kunden 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung in Rechnung.
c) Bei Absagen/Stornierungen eines Kunden innerhalb von 3 Wochen vor dem vereinbarten Termin werden dem Kunden 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung in Rechnung gestellt. Bei Absagen/Stornierungen kürzer als vier Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin wird die volle vereinbarte Vergütung berechnet.
d) Verzichtet der Kunde vor oder während der vereinbarten Vertragslaufzeit vollständig oder teilweise auf die Erbringung der vertraglich geschuldeten wiederkehrenden Leistung durch beck|waelder, ist beck|waelder berechtigt, dem Kunden für die nicht zu erbringende Leistung 75 % der vereinbarten Gesamtvergütung bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Rechnung zu stellen. Ziffer 4 c) S.2 gilt entsprechend.
e) Diese Ersatzansprüche sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschalisiert. Dem Kunden ist es ausdrücklich gestattet den Nachweis zu führen, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das vorgenannte gilt auch bei Nichterscheinen.
f) Nimmt der Kunde nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
5. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten
a) beck|waelder und der Kunde arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
b) Der Kunde verpflichtet sich, beck|waelder bei Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige und für beck|waelder kostenfreie Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
c) Kommt der Kunde den ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach, ist beck|waelder berechtigt, hierdurch zur Leistungserbringung notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
6. Nutzungsrechte
a) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die einfachen Nutzungsrechte an den von beck|waelder. im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Beendigung des Vertrages erlöschen alle Nutzungsrechte an den von beck|waelder.
bereit gestellten Diensten. Der Zugang zu den Diensten wird mit Beendigung gesperrt.
b) Wenn der Kunde erbrachte Leistungen außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, kann beck|waelder hierfür ein zusätzliches angemessenes marktübliches Honorar verlangen.
c) Soweit der Kunde individualisierte Dienste in Auftrag gibt, überträgt er sämtliche zur Umsetzung und Verwendung benötigten Rechte, insbesondere Marken-, Urheber- und sonstige Schutzrechte für die Dauer des beabsichtigten Zwecks an beck|waelder.
d) Sämtliche Rechte an den Leistungen und Dienstleistungen von beck|waelder und deren Kennzeichnung einschließlich Patent-, Urheber-, Marken-, Lizenzrechte oder sonstige Schutzrechte oder Rechte stehen beck|waelder zu und dürfen nur im Rahmen der ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarungen, in der vertraglich ausdrücklich geregelten Art und Weise und für die vertraglich geltende Dauer vom Kunden vertragsgemäß genutzt werden.
e) Bei Verletzung der vorbenannten Rechte dieser Vereinbarung ist unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs für jeden Fall der Zuwiderhandlung zusätzlich zur Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der jeweils geschuldeten Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.
7. Bereitstellung von Inhalten
a) Der Kunde ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben von beck|waelder entsprechende Inhalte rechtzeitig vor Beginn derer Nutzung (z.B. als Werbemittel, zwecks Schaltung, im Rahmen von Webseiten, etc.) beziehungsweise zum vereinbarten Zeitpunkt anzuliefern. Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr der Übermittlung.
b) Der Kunde hat die Inhalte frei von Schadensquellen zu liefern. Bei Vorliegen und Feststellen von Schadensquellen jedweder Art in einer übermittelten Datei wird beck|waelder von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. beck|waelder behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Kunden gelieferte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.
c) Die Pflicht von beck|waelder zur Aufbewahrung von gestellten Inhalten endet 3 Monate nach deren letztmaliger Verbreitung. Datenträger, Fotos oder sonstige Materialien sowie Unterlagen des Kunden werden diesem nur auf Verlangen und auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt.
8. Haftung
a) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von beck|waelder, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
b) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von beck|waelder jedoch der Höhe nach beschränkt auf 8% des Jahresumsatzes, den beck|waelder im Schadensjahr mit der Praxis erwirtschaftet hat.
c) beck|waelder haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
beck|waelder haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
d) Der Kunde stellt beck|waelder von allen Ansprüchen und Schäden frei, die beck|waelder durch Rechtsverstöße erleidet, die dem Kunden zuzurechnen sind.
e) beck|waelder erbringt die Leistungen gegenüber dem Kunden als dessen Gehilfe ohne Verantwortlichkeit gegenüber dem Patienten des Kunden und ohne, dass zwischen beck|waelder und den Patienten des Kunden ein Rechtsverhältnis zustande kommt.
f) Es besteht zwischen den Parteien das gemeinsame Verständnis, dass die Tätigkeit von beckIwaelder innerhalb der Organisation der Praxis stattfindet, unabhängig davon ob die Unterstützung durch Mitarbeiter vor Ort erfolgt oder mittels der Software TeamViewer. In jedem Fall überwacht der Kunde fortlaufend die Tätigkeit von beckIwaelder.
f) Die Einschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von beck|waelder, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9. Höhere Gewalt (force majeure)
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und unverschuldete Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
10. Verwendung von Fernwartungssoftware (TeamViewer)
Zur Erbringung der Leistung verwendet beck|waelder die Software TeamViewer. Zu der Funktionsweise der Software wird auf die Website des Anbieters unter www.teamviewer.com verwiesen. Bei dieser Software handelt es sich um eine Standardsoftware, die allgemein im gewerblichen Umfeld zu Fernwartungszwecken genutzt wird. Eine Haftung für die einwandfreie Funktionsweise der Software übernimmt beck|waelder nicht.
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der Nutzung der Fernwartungssoftware einverstanden und autorisiert den Fernzugriff durch beck|waelder.
Zur Gewährleistung eines einwandfreien Fernzugriffbetriebs verpflichtet sich der Kunde gegenüber beck|waelder, die Software TeamViewer zu installieren. beck|waelder bestimmt, welche Version der Software zur Anwendung zu kommen hat. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm mitgeteilte Version der Software zu nutzen.
11. Datenschutz
Die Parteien schließen einen separaten Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 und den weiteren Bestimmungen der Verordnung 2016/79 EU (EU-Datenschutz-Grundverordnung), sowie sonstiger anwendbarer datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Ergänzend gilt das Folgende:
a) beck|waelder verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden von beck|waelder zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet.
Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht an der Vertragsabwicklung beteiligt sind. Der Kunde willigt in die beschriebene Speicherung und Verwendung seiner Daten ein.
BeckIwaelder verpflichtet seine Mitarbeiter zur Einhaltung der Regelungen zum Daten- und Geheimnisschutz. Insbesondere verpflichtet sich beckIwaelder zum absoluten Stillschweigen.
Soweit es zu einer technisch notwendigen Speicherung von personenbezogenen Daten kommt, verpflichtet sich beckIwaelder, unmittelbar mit Beendigung seiner Tätigkeit diese wieder unwiderruflich zu löschen.
b) Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von beck|waelder über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
c) Weiterhin verpflichtet sich der Kunde seine Datenbestände und EDV-Anlagen durch organisatorische und technische Maßnahmen ausreichend und dem aktuellen Stand der Technik entsprechend schützen. Der Kunde ergreift Maßnahmen zur Sicherung seiner Daten.
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Passwörter hinreichend sicher zu schützen, auch wenn beck|waelder diese im Rahmen ihrer Leistungen zur Kenntnis nehmen kann. Das gleiche gilt für die Sicherung der bei dem Kunden liegenden Patientendaten und sonstigen personenbezogenen Daten.
d) Der Kunde bleibt allein für den Schutz der personenbezogenen Daten verantwortlich.
Dem Kunden obliegt es zur Wahrung des Schutzes der Patientendaten, die Tätigkeit von beckIwaelder fortlaufend zu überwachen, soweit ein Zusammenhang mit personenbezogenen Daten besteht.
Die Mitarbeiter von beckIwaelder unterrichten das Kundenpersonal fortlaufend und situationsangemessen über ihre Tätigkeit.
e) Dem Kunden obliegt ferner die Kontrolle der Tätigkeit von beckIwaelder; Die Parteien sind sich einig, dass die Tätigkeit von beckIwaelder als eine interne Maßnahme des Kunden zu verstehen ist und somit in gleicher Weise durch den Kunden zu kontrollieren ist.
12. Sonstiges, Rechtswahl und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
a) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
b) Ist der Kunde Kaufmann iSd. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von beck|waelder. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
beck|waelder ist wahlweise berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
c) Soweit einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein sollten, bleibt der Vertrag gemäß § 306 Abs. 1 BGB im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
beck|waelder ist seit über 20 Jahren als Full-Service-Agentur in der Zahnmedizin erfolgreich tätig. Wir kümmern uns um alles, was Sie in Ihrer Praxis tagtäglich beschäftigt.
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